Kunst. I - Grundbestimmungen

Betreiber: Verwaltung der Sportplätze Rumbur – SRAS, po, ID-Nummer: 05708737, vertreten durch: Ing. Petr Voldřich, Direktor der Organisation (im Folgenden „Betreiber“ oder „Sommerstadionverwalter, Administrator“ genannt).

Personen, die die Sportstätte freiwillig betreten, werden im Weiteren als „Benutzer“ (Sportler) oder „Besucher“ (Begleiter von Sportlern oder Zuschauer von Sportveranstaltungen) bezeichnet. Andere Personen werden vom Sommerstadiongelände verwiesen. Der folgende Text gilt für alle ohne Unterschied.

  • Alle Besucher und Nutzer sind verpflichtet, sich mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen.
  • Mit dem Betreten des Betriebsgeländes unterwirft sich jeder Besucher und Nutzer freiwillig allen Bestimmungen dieser Betriebsordnung und hat sich mit den Bestimmungen vertraut gemacht.
  • Bei Verstößen gegen die hier genannten Gebote und Verbote wird der Besucher bzw. Nutzer des Sportgeländes verwiesen.
  • Sollte durch sein Handeln in der Umgebung ein Schaden entstehen, ist Schadensersatz erforderlich.

Die Räumlichkeiten sind für Leibeserziehung und Sport bestimmt und hierfür sind die folgenden Regeln zu beachten.
Nicht weniger wichtig sind die Regeln des anständigen Verhaltens, der Rücksichtnahme und des gegenseitigen Respekts.

Im Bereich des städtischen Stadions und des angrenzenden Trainingsgeländes befinden sich folgende Sportflächen:

  • vier Sandtennisplätze
  • Trainingstenniswand
  • Beachvolleyballplatz
  • Sandplatz für Netball/Volleyball
  • Wurffeld (zum Training von Speer, Hammer und Diskus)
  • athletisches Oval mit Wassergraben
  • Rasenplatz für Fußball und Rugby
  • Sektoren – (Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen, Diskuswurf, Speerwurf)
  • Gras-Trainingsgelände

(im Folgenden „Sportplatz“ genannt).

Das Gelände verfügt über Umkleideräume, Sanitäranlagen, das Büro des Gebietsverwalters und Erfrischungen, die während der Sportsaison von einer privaten Einrichtung betrieben werden.

Kunst. II - Betriebsstunden

Die Betriebszeiten der Sportplätze sind wie folgt:

  • April - September: 8:00 - 20:00 Uhr
  • Oktober - März: 10:00 - 18:00 Uhr

Außerhalb der Betriebszeiten ist der Zutritt zum Sportgelände untersagt.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Zugang zu einzelnen Sportplätzen aufgrund ihres technischen Zustands oder der Witterungsbedingungen zu beschränken.

Nach Absprache mit dem Betreiber können die Betriebszeiten angepasst werden.

Im Winter wird keine Schneeräumung durchgeführt.

Kunst. III – Betrieb und Unterhaltung des Sportgeländes

  1. Der Betreiber ist für den Betrieb und die Instandhaltung der Sportanlage verantwortlich.
  2. Alle Benutzer melden ihre Ankunft und Abreise dem Administrator. Der Grund besteht darin, die Sicherheit und eine mögliche Koordination mit anderen Benutzern und Besuchern des Gebiets zu gewährleisten. Bei Verstößen gegen diese Meldepflicht behält sich der Betreiber das Recht vor, die sportliche Betätigung des Nutzers zu beenden und ihn vom Gelände zu verweisen.
  3. Der Betreiber kümmert sich um die Anlagen und Sportflächen, führt routinemäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Geräten durch. Stellt die Einhaltung der Betriebsvorschriften sicher.
  4. Der Verwalter der Sportanlage führt ein Betriebstagebuch, in dem er die von ihm durchgeführten Nutzungsstunden, Störungen und Wartungsarbeiten festhält.
  5. Jeder Besucher ist verpflichtet, den Anweisungen des Verwalters der Sportanlage Folge zu leisten, der für die Einhaltung dieser Regeln sowie für Sauberkeit und Hygiene in allen Bereichen der Anlage verantwortlich ist. Diese Regelung gilt auch für Mitglieder einzelner Sportmannschaften, Vereine und Schulen.
  6. Besucher sind verpflichtet, die festgelegten Betriebszeiten einzuhalten. Der Aufenthalt im Gelände und die Nutzung der Geräte außerhalb der Betriebszeiten ist nicht gestattet. Außerhalb der angegebenen Zeit ist der Bereich geschlossen. Das Ver- und Entriegeln erfolgt durch den Verwalter der Sportanlage.
  7. Ein Besucher, der trotz Verwarnung gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstößt oder den Anweisungen der Stadionleitung (oder anderer SRAS-Mitarbeiter) nicht Folge leistet, sowie eine Person, die betrunken ist oder sich in sonstiger Weise unangemessen verhält, wird des Stadions verwiesen Firmengelände. Für den Fall, dass der Besucher das Gelände auf Verlangen nicht verlässt, ist der Verwalter des Sportgeländes verpflichtet, den Störenfried zu melden oder das Eingreifen der Stadtpolizei oder der Polizei der Tschechischen Republik zu beantragen.
  8. Stellt der Betreiber fest, dass an den Sportplätzen oder Sportgeräten ein Schaden entstanden ist, wird er diesen von dem Verursacher bzw. dem damaligen Mieter des Sportplatzes oder der Sportgeräte zurückfordern.
  9. Die Nutzung der Hütten und Außensportflächen ist nur unter Aufsicht eines erwachsenen Leiters möglich, der einen Schlüssel für die jeweiligen Bereiche erhalten hat. Über die ausgegebenen Schlüssel zu den Räumlichkeiten werden Aufzeichnungen geführt. Es ist verboten, diese Schlüssel frei zu kopieren und Unbefugten zu überlassen.
  10. Das Parken von Autos in der Umgebung ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Außerhalb dieser Orte nur mit Genehmigung des Administrators. Das Fahren mit Fahrrädern oder anderen Transportmitteln ist nur auf asphaltierten Innenstraßen gestattet. Außerhalb dieses Bereichs ist es strengstens verboten. Sie gilt nicht für die Transportleistung des Betreibers.
  11. Sportplätze werden nur von Sportvereinen oder Organisationen genutzt, die einen gültigen Vertrag oder einen bestätigten Auftrag mit dem Betreiber haben. Einzelsportler nutzen die Sportstätte auf Grundlage einer gültigen Eintritts- oder Dauerkarte.
  12. Tickets und Dauerkarten werden beim Manager des Sportkomplexes verkauft. Benutzer haben die Möglichkeit, den Sportplatz im Reservierungssystem zu reservieren, das auf der Website srasrumburk.cz verfügbar ist.
  13. Die Preise für die Nutzung der Sportplätze richten sich nach der Preisliste, die auf der Website oder beim Verwalter erhältlich ist.
  14. Der Nutzer ist ohne Zustimmung des Betreibers nicht berechtigt, seine reservierte Zeit auf den Sportplätzen an Dritte zu vermieten. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Vermietung an Dritte ohne Angabe von Gründen abzulehnen und abzulehnen.
  15. Die Werbeflächen werden vom Betreiber verwaltet. Die Platzierung jeglicher Anzeigen, Banner oder sonstiger Werbemittel ist nur mit Zustimmung des Betreibers möglich. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Platzierung von Werbung auf dem Sportgelände ohne Angabe von Gründen abzulehnen und abzulehnen. Hinweise und Preise für Werbeflächen erhalten Sie beim Betreiber.  

Kunst. IV – Bedienungsanleitung für Besucher und Nutzer der Sportanlage

Allgemein

  1. Der Eingang zum Gebiet ist das Haupttor von der Straße „Na Výsluní“, das Tor von der Straße „Strělecká“ und die Tore vom Gebiet DK Střelnice. Diese Eingänge werden entsprechend den festgelegten Betriebszeiten geöffnet und geschlossen. Das Betreten des Campus von einem anderen Ort aus gilt als unbefugtes Betreten des Campus und bei Feststellung wird die Polizei der Tschechischen Republik oder die Stadtpolizei Rumburk gerufen.
  2. Mit dem Betreten des Geländes des Sommerstadions und Trainingsgeländes verpflichtet sich der Nutzer und Besucher freiwillig zur Einhaltung dieser Regelungen.
  3. Der Betreiber des Geländes haftet nicht für Schäden, Verletzungen und Unfälle, die von den Besuchern selbst durch eigene Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung dieser Betriebsordnung verursacht werden.
  4. Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass ihre persönliche Sicherheit oder die Sicherheit anderer Besucher nicht gefährdet wird. Besucher sind verpflichtet, in allen Bereichen der Anlage für Ordnung zu sorgen.
  5. Der Zutritt zur Sportstätte ist nur Personen gestattet, die über einen gültigen Vertrag mit dem Betreiber über die Nutzung der Sportstätte, eine bestätigte Bestellung oder ein bezahltes Ticket verfügen.
  6. Bei der Ausübung riskanter Sportdisziplinen (insbesondere technischer Disziplinen – Würfe und Würfe) sind Besucher verpflichtet, auf erhöhte Sicherheit zu achten.
  7. Eine Person über 18 Jahren (Erwachsener Leiter, Trainer, Lehrer) ist für die Sicherheit des organisierten Sports verantwortlich. Dabei übt der einzelne Sportler auf eigene Gefahr und Verantwortung aus.
  8. Die Eingänge sind für den Zugang zur Leichtathletik- und Rasenfläche vorgesehen, das Überqueren der Geländer ist aus Sicherheitsgründen verboten.
  9. Sportgeräte und Zubehör sind nur für die jeweilige Sportart bestimmt. Jede andere Verwendung ist untersagt, inkl. Klettern und dergleichen.
  10. Wenn ein Schaden festgestellt wird, ist der Besucher oder Benutzer verpflichtet, den Administrator unverzüglich über diesen Umstand zu informieren.
  11. Aus Gründen der Sicherheit sowie des Gesundheits- und Sachschutzes wird der Bereich des Sommerstadions durch Sicherheitskameras überwacht.
  12. Es ist verboten, die Räumlichkeiten durch das Wegwerfen von Papieren und Müll zu verunreinigen.

IV. a) Sommerstadion: Leichtathletikbahn, Sportbereiche

  1. Sportliche Aktivitäten werden von den einzelnen Nutzern im gegenseitigen Einvernehmen organisiert. Im Streitfall hat der Verwalter des Sommerstadions das letzte Wort.
  2. Nur Gruppen können Sportbereiche nutzen. Die Mindestteilnehmerzahl der Gruppe beträgt zwei Personen, von denen eine Person über 18 Jahre alt sein muss.
  3. Bei Nutzung des Rasenplatzes sind Wurfdisziplinen (Ball, Diskus, Speer) verboten. Das Wurffeld ist in erster Linie diesen Sportarten vorbehalten.
  4. Begleitpersonen von Wettkämpfern oder Trainern haben keinen Zutritt zur Leichtathletik und zum Sportbereich
    und eine Wiese. Für sie sind die Stände bestimmt.
  5. Jeder Benutzer bringt die Ausrüstung in Ordnung: reinigt die geliehenen Sportgeräte am vorgesehenen Ort, deckt die Hochsprünge mit einer Plane ab, fegt und deckt die Sandsprünge usw. ab.
  6. Der Zutritt zur Strecke ist nur mit geeignetem Schuhwerk gestattet, die Strecke ist ausschließlich zum Laufen bestimmt. Der Zutritt zur Start- und Landebahn ist nur in unbelasteten Sportschuhen (Qualitätssportschuhe mit fleckenfreien Sohlen) gestattet. Das Betreten mit Schuhen mit Spikes (Schuhen), die länger als 6 mm sind, ist aufgrund von Schäden an der Strecke verboten. Über die Eignung des Schuhwerks entscheidet der Administrator.
  7. Aufgrund der erhöhten Belastung werden hauptsächlich die erste und zweite Strecke bei Rennen genutzt. Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen des Betreibers Folge zu leisten und insbesondere die anderen vier Gleise zu benutzen.
  8. Das Betreten des Bereichs der Leichtathletikbahn, der Sektoren und des Rasenplatzes mit einem Fahrrad, Kinderwagen oder Rollschuhen ist verboten. Darüber hinaus ist der Zutritt von Tieren verboten.
  9. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreibers ist die Einfahrt jeglicher motorisierter oder nicht motorisierter Fahrzeuge verboten!
  10. Für diese Sportarten werden ausschließlich Hochsprung und Stabhochsprung genutzt. Ihre anderweitige Verwendung ist untersagt.
  11. Das Markieren mit Kreide auf der Strecke oder den Sektoren ist verboten.
  12. Ballspiele auf der Bahn und im Sportbereich sind verboten.
  • Der Verzehr von Lebensmitteln (einschließlich Kaugummi) ist auf der Rennstrecke und im Sportbereich verboten. Der Genuss sogenannter Süßgetränke (Cola, Fanta, Säfte etc.) ist hier strengstens verboten. Trinkwasser ist erlaubt.

IV. b) Werferfeld

  1. Der Administrator muss über die Verwendung informiert werden.
  2. Nur Gruppen können das Wurffeld nutzen. Die Mindestteilnehmerzahl der Gruppe beträgt zwei Personen, von denen eine volljährig (über 18 Jahre) sein muss.
  3. Es ist Personen unter 18 Jahren strengstens verboten, ohne Aufsicht eines Ausbilders oder einer anderen verantwortlichen Person einen Speer zu werfen.
  4. Es ist verboten, einen Speer zu werfen, wenn er auf einem Strand- oder Netball-Volleyballplatz gespielt wird.

IV. c) Rasenplatz für Fußball/Rugby

(gilt auch für das Trainingsgelände)

  1. Die Nutzung der Rasenflächen erfolgt nur bei günstigen klimatischen Bedingungen und nach Absprache mit dem Betreiber der Sportanlage.
  2. Über die Eignung des Geländes entscheidet ausschließlich der Betreiber, der für die Beseitigung etwaiger Schäden verantwortlich ist.
  3. Während des Mähens, Düngens und Gießens ist der Zutritt zur Rasenfläche verboten.
  4. Die Rasenfläche muss gleichmäßig belastet werden (Stellplatz nicht einseitig belasten) und die Nutzer sind verpflichtet, den Anweisungen des Verwalters Folge zu leisten.
  5. Der Zutritt ist nur in geeignetem Schuhwerk gestattet. Über die Eignung entscheidet der Administrator.
  6. Der unangemessene Aufenthalt auf der Leichtathletik- und Sportanlage ist verboten. Ständer sind zur Begleitung gedacht.
  7. Bei Sportwettkämpfen stehen dem Nutzer zwei Umkleideräume (Zuhause, Gast) und ein Umkleideraum für Schiedsrichter zur Verfügung
    und Funkkabine. Die Aufgabe des Betreibers besteht in der Vorbereitung des Spielfeldes (Belag entsprechend der Spielart, Netze). Im Falle einer Ausbildung entfällt diese Verpflichtung.
  8. Für die Sicherheit auf dem Spielfeld ist der Trainer oder eine verantwortliche Person verantwortlich.
  9. Das Manipulieren von tragbaren Toren und Rugbytoren ohne Aufsicht einer Person über 18 Jahren ist verboten.
  10. Tragbare Tore werden getragen und nicht über die Rasenfläche bewegt.
  11. Die Nutzer sind verpflichtet, im Bereich der Fußball-Umkleideräume für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
  12. Motorisierten und nicht motorisierten Fahrzeugen ist das Betreten des Trainingsgeländes untersagt.

IV. d) Tennisplätze und Trainingswand

  1. Über Bedienbarkeit, Wartung und Nutzung entscheidet ausschließlich der Betreiber/Administrator.
  2. Der Zutritt zu den Plätzen ist Personen mit einer gültigen Eintrittskarte, Dauerkarte oder Bestellung gestattet. Der Platz auf den Laufwegen der Tennisplätze ist anderen Personen vorbehalten.
  3. Der Zutritt zu den Spielplätzen ist nur in geeignetem Schuhwerk gestattet. Über die Eignung entscheidet der Administrator.
  4. Der Betreiber bereitet die Spielfelder vorschriftsmäßig vor (Belag, Netze, Beregnung). Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, das Spielfeld nach Spielende zu kehren.
  5. Die Trainingswand ist ausschließlich für das Tennistraining bestimmt. Jede andere Aktivität ist hier verboten. Der Eintritt ist frei und während der gesamten Öffnungszeiten der Region möglich. Der Betreiber behält sich das Recht vor, seine Zeit zu begrenzen.

IV. e) Strand- und Volleyball-/Netballplatz

  1. Über Bedienbarkeit, Wartung und Nutzung entscheidet allein der Betreiber/Administrator.
  2. Der Zutritt zu den Plätzen ist Personen mit einer gültigen Eintrittskarte, Dauerkarte oder Bestellung gestattet.
  3. Der Zutritt zu den Spielplätzen ist nur in geeignetem Schuhwerk gestattet. Über die Eignung entscheidet der Administrator.
  4. Der Betreiber bereitet die Spielfelder vorschriftsmäßig vor (Belag, Netze, Beregnung). Es obliegt dem Nutzer, nach Spielende den Sandplatz und den Strandplatz zu fegen.

Kunst. V – Organisation von Massenveranstaltungen

  1. Die Organisation einer Massenveranstaltung (Sport, Kultur) bedarf der Zustimmung des Betreibers – des Leiters der Organisation. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Durchführung einer Massenveranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen und abzulehnen.
  2. Das Unternehmen (im Folgenden „Veranstalter“), das Massenveranstaltungen im Sportkomplex organisiert, ist verpflichtet, auf eigene Kosten organisatorische und medizinische Leistungen zu erbringen.
  3. Für verspätete Sendungen während einer Massenveranstaltung ist der Veranstalter verantwortlich.
  4. Der Veranstalter überwacht und sorgt dafür, dass die Einrichtungen und Geräte des Sportgeländes nicht willkürlich beschädigt werden. Kommt es durch Fahrlässigkeit oder Vandalismus zu Beschädigungen der Sportplätze oder der gemieteten Geräte, so haftet der Veranstalter für diese Schäden und ist zum Ersatz verpflichtet. Bei schwerwiegenden Schäden an Sportplätzen oder Sportgeräten ist der Betreiber berechtigt, die organisierte Veranstaltung (oder einen Teil davon) entschädigungslos abzubrechen.
  5. Wird für eine Massenveranstaltung vom Veranstalter ein Eintrittsgeld erhoben, so sorgt der Veranstalter auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung für deren Einziehung.

VII. Wichtige Telefonnummern

  • 150 – Feuerwehrleute
  • 155 – Medizinischer Notdienst
  • 158 – Polizei der Tschechischen Republik
  • 156 – Stadtpolizei
  • +420 730 894 505 – Standortleiter

Die nächstgelegenen Orte, die mit einem Telefongerät ausgestattet sind, sind die Verwaltungsstation und das Kulturhaus Střelnice.

VI. Schlussbestimmungen

  1. Die Betriebsordnung ist gültig ab 20. Juli 2017
  2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Vorschriften zu ändern oder zu ergänzen, falls einzelne Bestimmungen unbefriedigend sind oder Betriebsabläufe oder Situationen nicht ausreichend beschreiben.

Für den Betreiber: Ing. Petr Voldřich, Direktor der Organisation Administration of Rumburské areálů sport - SRAS, po