I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Die Besucherordnung dient dem Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und des Wohlbefindens der Schwimmbadbesucher (im Folgenden PB genannt), der gewerblichen Mieter und des Personals der Sportanlage.
- Mit der Entrichtung des Eintrittspreises verpflichtet sich der Besucher freiwillig, die Besucherordnung und die Anweisungen der Mitarbeiter des PB zu befolgen.
- Um die Sicherheit zu gewährleisten und die Aufmerksamkeit der Besucher zu erhöhen, sind das große und das kleine Schwimmbad sowie die Lobby mit einem Kamerasystem gesichert.
- Die Öffnungszeiten des Bürgerhauses und sein täglicher Zeitplan für die öffentliche Nutzung werden am Eingang des Bürgerhauses, an der Rezeption und auf der Website und den Facebook-Seiten des Bürgerhauses veröffentlicht.
II. EINGANG ZUM SCHWIMMBAD
- Der Zutritt zum PB ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet, die an der Kasse oder mit einem Pass erworben werden kann. Die Ticketpreise sind auf der Preisliste an der Kasse aufgeführt. Der Kartenverkauf beginnt mit der Öffnung des PB für die Öffentlichkeit und endet 1,5 Stunden vor Schließung. Verlorene oder unbenutzte Eintrittskarten werden nicht zurückerstattet.
- Kinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Erwachsenen über 18 Jahren Zutritt. Für Kinder unter 2 Jahren ist der Eintritt frei.
- Das Schwimmbad kann zu bestimmten Zeiten für Schulen, Organisationen oder Sporttraining reserviert werden. Während dieser Zeiten ist das öffentliche Schwimmen im reservierten Bereich verboten.
- Die Kasse ist verpflichtet, die Ausgabe von Eintrittskarten zu verweigern, wenn die Einrichtung voll ist oder an Personen, denen der Zutritt gemäß der Besucherordnung nicht gestattet ist.
- Kinder unter einem Jahr dürfen sich außerhalb der erlaubten Kurse nicht im Schwimmbad aufhalten.
- Für Säuglinge ab 6 Monaten und Kleinkinder wird der Aufenthalt im kleinen Becken durch besondere Regeln geregelt, die vom Leiter der Schwimmschule aufgestellt werden.
III. AUSSCHLUSS VOM SCHWIMMBAD
- Personen mit schweren Krankheiten, Fieber, Bindehautentzündungen, ansteckenden Krankheiten oder Personen mit Nebel, Hautausschlägen, Parasiten, bakteriellen Erkrankungen und Darmerkrankungen ist der Zutritt zum PB nicht gestattet. Personen, die wegen ansteckender Krankheiten unter Quarantäne stehen, Mitglieder von Familien, in denen es eine ansteckende Krankheit gibt und in denen der Patient nicht von anderen isoliert ist, Personen, die unter Drogen- und Alkoholeinfluss stehen.
- Der Zutritt zum PB kann Personen verwehrt werden, deren Verhalten nachweislich die Ordnung, die Verkehrssicherheit und die sittlichen und sozialen Grundsätze stören würde.
- Ein Besucher, der sich trotz Ermahnung nicht an die Bestimmungen dieser Ordnung hält oder den Anweisungen des verantwortlichen Personals nicht Folge leistet, kann vom Gelände des PB verwiesen werden, ohne dass er Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises hat.verlässt der Besucher nach Aufforderung durch die verantwortliche Person das Gelände des PB nicht, so ist diese verpflichtet, den Störer zu entfernen oder das Einschreiten der städtischen oder staatlichen Polizei zu verlangen.
IV. BETRIEBSANLEITUNG FÜR BESUCHER
- Schließfächer für die Aufbewahrung von Kleidung werden nur mit einer gültigen Eintrittskarte zugewiesen, die auch die Benutzung der Garderobe einschließt. Das Schließfachschloss wird an der Rezeption ausgestellt, wo auch der Zeitpunkt des Ablaufs des PB-Eintrags vermerkt wird. Der Besucher zahlt ein Schlosspfand in Höhe von 50,- CZK, das er bei der Abreise nach Rückgabe des unbeschädigten Schlosses zurückerhält. Bei Verlust oder Beschädigung des Schlosses oder Schlüssels wird die Kaution nicht zurückerstattet.
- Es ist verboten, Schließfächer ohne Zustimmung des Betreibers mit dem eigenen Schloss zu öffnen und zu verschließen. Sollte der Betreiber dies feststellen, wird er das Schließfach ohne Entschädigung öffnen und räumen. Der Betreiber haftet nicht für die geräumten Gegenstände und wird Lagergebühren verlangen.
- Die Eintrittskarte gilt (sofern nicht anders angegeben) für eineinhalb Stunden einschließlich Entkleiden, Duschen und Ankleiden und darf nicht überschritten werden. Wird die angegebene Zeit um mehr als zehn Minuten überschritten, ist der Besucher verpflichtet, beim Verlassen des Schwimmbads an der Rezeption eine zusätzliche Eintrittskarte zu erwerben.
- Es wird empfohlen, Wertsachen (Geld, Uhren, Schmuck usw.) an der PB-Rezeption zu hinterlegen. Jeder Diebstahl muss an der Rezeption des Schwimmbads gemeldet werden, wo die Polizei gerufen wird. Ohne Anzeige bei der Polizei wird der Schaden von der Versicherungsgesellschaft und dem Betreiber nicht anerkannt.
- Gegenstände, die im PB-Bereich gefunden werden, werden vom Besucher an der Garderobe oder im PB-Büro abgegeben, wo sie in das Fundbuch eingetragen werden.
- Das Tragen von Schuhen im Freien ist im Schwimmbadbereich verboten. Der Zugang ist nur für Personen in sauberer Badekleidung gestattet.
- Der Zutritt zum Schwimmbad ist nur in Badekleidung oder einem Badeanzug aus elastischem, anliegendem Material gestattet. Es ist strengstens untersagt, das Schwimmbad in Shorts, Bermudas, Unterwäsche oder anderer Kleidung zu betreten. Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren dürfen das Schwimmbad nur in Badeanzügen mit einem engen Gummiband um die Beine und in Schwimmwindeln betreten.
- Es ist nicht gestattet, sich außerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs zu entkleiden und anzuziehen oder die Kleidung abzulegen. Jeder Besucher ist verpflichtet, die Grundsätze von Anstand und Moral zu beachten.
- Die Besucher des PB müssen die persönliche Hygiene und Sauberkeit in allen Bereichen des PB einhalten. Vor dem Betreten des Beckens und nach jeder Toilettenbenutzung müssen sie sich ohne Badebekleidung ordnungsgemäß mit Seife waschen und mit Wasser duschen, so dass keine Seifenreste auf dem Körper zurückbleiben. Der Bademeister führt vor dem Betreten des Schwimmbeckens eine Sichtkontrolle durch und ist befugt, den Besucher zu den Duschen zurückzuschicken.
- Wenn der Verdacht besteht, dass der Besucher unter Alkoholeinfluss steht, muss er sich auf Verlangen des Bademeisters einem orientierenden Atemtest unterziehen.
- Die Besucher, insbesondere ältere oder behinderte Menschen, müssen auf glatten und nassen Oberflächen Vorsicht walten lassen, um Ausrutschen und mögliche Unfälle zu vermeiden. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, Verletzungen oder Unfälle, die durch Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung dieser Vorschriften verursacht werden.
- Die Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Einrichtungen des PB nicht beschädigt werden und dass sie für alle Schäden aufkommen, die durch ihre Teilnahme an den Einrichtungen des PB und am Eigentum anderer Besucher verursacht werden. Sie sind auch verpflichtet, kein Wasser unnötig zu verschwenden.
- Jeder Besucher ist verpflichtet, nur saubere Badekleidung zu tragen. Die Badekleidung darf nur zum Schwimmen und für andere Aktivitäten verwendet werden, für die sie üblicherweise verwendet wird.
- Im Schwimmbad sind nur Schwimmhilfen erlaubt. Es ist verboten, Flossen zu benutzen (außer während der festgelegten Zeiten), und es ist verboten, schwerere Bälle zu werfen, die die Schwimmbadausrüstung beschädigen und andere Besucher verletzen könnten.
- Wenn ein Besucher durch Missachtung der Besucherordnung die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen Besuchers schädigt, ist er/sie für sein/ihr Handeln voll verantwortlich.
- Die Besucher müssen sich an die Öffnungszeiten halten, der Aufenthalt im PB-Bereich außerhalb dieser Zeiten ist nicht gestattet.
- Um Hilfe zu leisten, müssen Sie sich an den Rettungsschwimmer wenden, der je nach Bedarf eine Behandlung oder medizinische Hilfe organisiert.
- Anfragen, Kommentare oder Beschwerden über die Arbeit des Bürgerhaushalts werden direkt von einem Mitarbeiter im Büro des Bürgerhaushalts oder schriftlich unter der oben genannten Adresse entgegengenommen. In seiner/ihrer Abwesenheit sorgt der/die Empfangschef/in dafür, dass die Beschwerde entgegengenommen und weitergeleitet wird.
- In den Duschen wird Brauchwasser (aufbereitetes Wasser aus dem Umwälzkreislauf, verdünnt mit Wasser aus der Wasserversorgung) verwendet. In allen Waschbecken wird nur Trinkwasser verwendet.
V. SPRUNGKLÖTZE UND SPRUNGTÜRME
- Es ist verboten, dass zwei Personen gleichzeitig einen Startblock oder ein Sprungbrett betreten.
- Startblöcke und Sprungtürme dürfen nur von Schwimmern benutzt werden.
- Startblöcke und Sprungtürme sind nicht für akrobatische Sprünge (Saltos etc.) vorgesehen, es darf nur mit Blick auf das Wasser gesprungen werden.
- Startblöcke und Sprungtürme dürfen von Personen bis zu 100 kg benutzt werden.
- Die Sprungtürme dürfen nur mit Genehmigung und unter Aufsicht eines Rettungsschwimmers benutzt werden.
- Es ist verboten, auf dem Sprungbrett des Sprungturms zu schwingen.
- Vor dem Sprung muss sich der Besucher vergewissern, dass der Aufprallbereich frei ist, und den Aufprallbereich nach dem Sprung sofort verlassen.
- Es ist untersagt, rückwärts zu springen (mit dem Gesicht nach hinten).
- Während der Tauchgänge dürfen keine Gegenstände (z. B. Ringe, Schwimmplatten) verwendet werden.
- Es ist verboten, auf den Startblöcken zu sitzen.
VI. BETRIEB DER SAUNA
Zusätzlich zu den oben genannten Hinweisen gelten für Saunabesucher die folgenden Betriebsregeln:
- Aus hygienischen und physiologischen Gründen ist der Besucher im Schwitzraum nackt.
- Der Besucher achtet auf die Einhaltung der Hygiene, indem er sich mit einem Handtuch oder einer anderen geeigneten Textilunterlage abstützt, wenn er auf dem Boden des Schwitzraums, des Schwimmbads und der Umkleidekabine sitzt.
- Die Besucher müssen sich vor dem Betreten der Schwitzstube mit Seife waschen und duschen.
- Er muss in allen Bereichen der Sauna barfuß sein oder seine eigenen Schutzschuhe tragen, die er nur vor dem Betreten des Schwitzraums und der Dusche ausziehen darf.
- Er isst und trinkt nicht, während er sich in der Schwitzkabine aufhält. In anderen Bereichen ist das Trinken erlaubt. Er verhält sich gegenüber anderen diskret.
Sein Verhalten trägt zu einem hohen hygienischen, ästhetischen und sozialen Niveau in der Sauna bei, - Kinder dürfen die Sauna nur in Anwesenheit eines Erwachsenen (über 18 Jahre) betreten.
- Es ist verboten, Glasbehälter mit in die Sauna zu nehmen.
- Bei Verletzungen, Übelkeit oder Komplikationen, die während des Saunagangs auftreten, muss die betroffene Person andere Begleiter um Hilfe bei der Behandlung bitten oder den roten Sicherheitsknopf drücken, um das Personal des Betreibers zu rufen.
- Ist er/sie dazu nicht in der Lage, kümmern sich die anderen Bademeister darum, einen
- Rettungsschwimmer zu rufen und dem Betroffenen erste Hilfe zu leisten,
- In Notfällen muss die verletzte Person auf das Eintreffen eines Arztes warten.
VII. AKTIVITÄTEN DER SCHWIMMSCHULE
- Die Aktivitäten der Schwimmschule werden in Übereinstimmung mit den methodischen Anweisungen und Richtlinien der übergeordneten Stelle durchgeführt.
- Alle Teilnehmer an der Ausbildung, einschließlich des Personals der Schwimmschule, sind verpflichtet, alle Bestimmungen dieses Reglements einzuhalten.
- Der Aufenthalt von Säuglingen ab 6 Monaten und Kleinkindern im Kleinschwimmbecken wird durch besondere, vom Leiter der Schwimmschule aufgestellte Regeln geregelt.
- Jede Änderung bezüglich der Aktivitäten der Schwimmschule muss im Voraus mit dem Leiter der Organisation besprochen werden.
VIII. BETRIEB DES BUFFETS UND ERFRISCHUNGEN
- Beim Betrieb der Cafeteria müssen alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Glasbehälter dürfen nicht frei außerhalb des Buffetbereichs gelagert werden.
- Das Buffet wird von SRAS auf der Grundlage eines gültigen Gewerbescheins betrieben.
- Alle Kommentare und Beschwerden über den Betrieb werden von der PB-Büroassistentin bearbeitet.
IX. VERBOT VON AKTIVITÄTEN IM SCHWIMMBADBEREICH
- Das Rauchen ist in allen Bereichen von PB streng verboten.
- Es ist verboten, sich so zu verhalten, dass die persönliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird, oder andere Besucher durch Lärm zu stören. Es ist verboten, sich gegenseitig anzuspringen, andere Personen ins Wasser zu stoßen oder zu werfen, auf den Stegen zu laufen, von den Seiten zu springen, das Springen von den Brücken ist nur durch den Bademeister erlaubt.
- Es ist verboten, ohne triftigen Grund um Hilfe zu rufen und die Situation im Schwimmbad auszunutzen.
- Es ist verboten, die Ausrüstung des Schwimmbeckens willkürlich zu manipulieren oder zu verschieben.
- Es ist verboten, außerhalb der festgelegten Zeiten Geräte im Wasser zu benutzen, die andere Besucher verletzen könnten - schwere Bälle, Flossen usw.
- Es ist verboten, das Wasser und andere Bereiche durch Spucken, Urinieren in den Pool, Abfall oder Wäsche waschen zu verschmutzen.
- Es ist verboten, vom Betriebspersonal Dienstleistungen zu verlangen, die gegen die vorliegende Besucherordnung verstoßen.
- Das Kauen und Vermüllen ist in allen Bereichen des Schwimmbades verboten.
- Der Verzehr von Getränken und Speisen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche ist verboten.
- Es ist verboten, das Schwimmbad mit Tauchausrüstung zu betreten, außer zu den dafür vorgesehenen Zeiten.
- Es ist verboten, die für das andere Geschlecht bestimmten Bereiche zu betreten (außer für autorisierte Mitarbeiter des Betreibers).
- Es ist verboten, sich in allen Bereichen des PB zu rasieren oder zu wachsen.
- Es ist verboten, Glas oder andere Gegenstände, brennbare Stoffe oder andere Substanzen, die die Sicherheit der Besucher gefährden, in den Poolbereich zu bringen, und es ist verboten, Tiere mit in den Pool zu nehmen.
- Es ist verboten, eigene elektrische Geräte wie Haartrockner oder Rasierapparate zu benutzen.
- Es ist verboten, die Rettungs- und Erste-Hilfe-Ausrüstung unbefugt zu benutzen, tragbare Feuerlöscher oder andere Brandschutzeinrichtungen zu beschädigen oder unangemessen zu benutzen.
- Das Schwimmen von Nichtschwimmern in dem für Nichtschwimmer reservierten Poolbereich ist verboten.
X. VERPFLICHTUNGEN DES BETREIBERS
- Der Betreiber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Wasser im Schwimmbad die in den Durchführungsvorschriften festgelegten hygienischen Grenzwerte der Qualitätsindikatoren einhält. Der Betreiber ist auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bedingungen für die Schwimmbadausrüstung, die Reinigung und die Säuberung, einschließlich der Desinfektion, eingehalten werden.
- Der Betreiber sorgt durch den Bademeister für die Sicherheit der Besucher, rettet die ertrinkende Person, führt kleinere Behandlungen durch und sorgt gegebenenfalls für weitere Behandlungen oder ruft den Rettungsdienst.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Die Beschädigung oder der Diebstahl von PB-Eigentum wird nach den einschlägigen Vorschriften über den Schutz von Staatseigentum geahndet. Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Ordnung können nach den einschlägigen Vorschriften geahndet werden.
- Alle am Betrieb des PB Beteiligten haben die Alarmierungsrichtlinien und sonstigen Sicherheits- und Betriebsvorschriften des Betreibers einzuhalten.
- Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen und Unfälle, die von Besuchern durch eigene Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung bzw. Verstöße gegen die Vorschriften dieser Ordnung verursacht werden.
- Der Betreiber haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände, mit Ausnahme von Gegenständen, die in ordnungsgemäß verschlossenen Schließfächern und Kisten aufbewahrt werden.
- Den Besuchern wird empfohlen, nur Kleidung, Badesachen, Toilettenartikel und einen kleinen Geldbetrag, wichtige persönliche Dokumente usw. in den Poolbereich mitzunehmen.
- Der Betreiber haftet nicht für mitgebrachte Wertgegenstände und für Gegenstände, die unbeaufsichtigt an Orten zurückgelassen werden, die normalerweise nicht für diesen Zweck genutzt werden (große Geldbeträge, Schmuck, Handys, Kreditkarten usw.).
- Der Betreiber haftet auch nicht für auf den Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge, für stehen gelassene Fahrräder und für Gegenstände in Kinderwagen, die außerhalb der abgeschlossenen Bereiche abgestellt werden.
- Diese Besucherordnung ist für alle Besucher und Mitarbeiter des Schwimmbades verbindlich und gilt ab dem 1. September 2017.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Ordnung zu ändern oder zu ergänzen, wenn einzelne Bestimmungen unzureichend sind oder Betriebsabläufe oder Situationen nicht ausreichend beschreiben.
Ing. Petr Voldřich
Direktor der Organisation
Verwaltung der Sportkomplexe Rumburk - SRAS, p.o.