Aktualisierung 17. 2. 2023
Eigentümer: Stadt Rumburk , Betreiber: Rumburk Sports Facilities Administration – SRAS po , U Nemocnice 90/2, Rumburk, vertreten durch: Ing. Petr Voldřich, Direktor der Organisation
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Die Besucherordnung dient dem Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und des Wohlbefindens der Besucher des Schwimmbades (nachfolgend PB genannt), der Mieter gewerblicher Räumlichkeiten und des Personals der Sportanlage.
- Mit der Bezahlung des Eintrittsgeldes verpflichtet sich der Besucher freiwillig, die Besucherordnung und die Anweisungen des PB-Servicepersonals zu befolgen.
- Um die Sicherheit zu gewährleisten und die Aufmerksamkeit der Besucher zu erhöhen, sind das große und das kleine Schwimmbecken sowie die Lobby durch ein Kamerasystem gesichert.
- Die Betriebszeiten der PB sowie der tagesaktuelle Fahrplan für die öffentliche Nutzung sind am Eingang der PB, an der Rezeption, ausgehängt.
und auf der PB-Website und den Facebook-Seiten.
II. EINTRITT ZUM SCHWIMMBAD
- Der Zutritt zur PB ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich, die an der Tageskasse oder mit einer Dauerkarte erworben werden kann. Die Ticketpreise entnehmen Sie bitte der Preisliste an der Abendkasse. Der Ticketverkauf beginnt mit der Öffnung des PB für den Publikumsverkehr und endet 1,5 Stunden vor Schließung. Für verlorene oder nicht genutzte Tickets erfolgt keine Rückerstattung.
- Kindern unter 10 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung der Eltern oder einer weiteren erwachsenen Person über 18 Jahren gestattet. Kinder unter 2 Jahren haben freien Eintritt. Kinder ab 6 Jahren nutzen die Umkleidekabinen nach Geschlecht.
- Das Schwimmbad kann zu bestimmten Zeiten für Schulen, Vereine oder Sporttraining reserviert werden. Während dieser Zeit ist das öffentliche Schwimmen im dafür vorgesehenen Bereich verboten.
- Die Kasse ist verpflichtet, die Ausgabe von Eintrittskarten bei voller Belegung der Anlage oder an Personen, denen der Zutritt gemäß Besucherordnung nicht gestattet ist, zu verweigern.
- Kindern unter einem Jahr ist der Zutritt zum Schwimmbad außerhalb der erlaubten Unterrichtszeiten untersagt.
- Für Säuglinge ab 6 Monaten und Kleinkinder gelten besondere, von der Schwimmschulleitung erarbeitete Regeln für den Aufenthalt im Kleinbecken.
III. Ausschluss vom Schwimmbadbesuch
- Personen, die an schweren Erkrankungen, Fieber, Bindehautentzündung, Infektionskrankheiten leiden oder mit Insekten, Hautausschlägen, Parasiten infiziert sind, sowie Träger des Bazillus sind und Personen mit Darmerkrankungen ist der Zutritt zum PB nicht gestattet. Personen, die sich aufgrund des Auftretens ansteckender Krankheiten in Quarantäne befinden, Mitglieder von Familien, in denen eine ansteckende Krankheit aufgetreten ist und in denen die erkrankte Person nicht von anderen isoliert ist, Personen, die unter Drogen- und Alkoholeinfluss stehen.
- Der Besuch des PB kann Personen verwehrt werden, deren Verhalten nachweislich die Ordnung, die Verkehrssicherheit sowie moralische und soziale Grundsätze stören würde.
- Ein Besucher, der trotz Ermahnung die Bestimmungen dieser Hausordnung nicht beachtet oder den Anweisungen des zuständigen Personals nicht Folge leistet, kann vom PB verwiesen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht. Verlässt der Besucher das Gelände der PB nicht nach Aufforderung durch die verantwortliche Person, ist diese verpflichtet, den Störer zu entfernen oder die Stadt- bzw. Landespolizei zu verständigen.
IV. BEDIENUNGSANWEISUNG FÜR BESUCHER
- Ein ausgewiesener Ort zur Aufbewahrung der Habseligkeiten der Besucher, inkl. Für Schuhe steht ein abschließbarer Kleiderschrank zur Verfügung. Für andernorts zurückgelassene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
- Schließfächer zur Aufbewahrung von Kleidung sind nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets erhältlich, in dessen Preis die Nutzung der Schließfächer enthalten ist. Die Ausgabe des Schließfachschlosses erfolgt an der Rezeption, wo die Ablaufzeit des Zutritts zum PB erfasst wird. Der Besucher zahlt für das Schloss eine Kaution in Höhe von 50 CZK, die bei der Abreise nach Rückgabe des unbeschädigten Schlosses zurückerstattet wird. Bei Verlust oder Beschädigung des Schlosses oder Schlüssels wird die Kaution nicht zurückerstattet.
- Das Belegen und Verschließen von Schließfächern mit einem eigenen Schloss ohne Zustimmung des Betreibers ist untersagt. Stellt der Betreiber dies fest, öffnet und leert er das Schließfach ohne Entschädigung. Für die verzollten Artikel übernimmt der Betreiber keine Haftung und verlangt eine Lagergebühr.
- Die Gültigkeit der Karte beträgt eineinhalb Stunden inklusive Aus-, Duschen und Anziehen und darf nicht überschritten werden. Bei einer Überschreitung der angegebenen Zeit um mehr als zehn Minuten ist der Besucher verpflichtet, beim Verlassen des Bades an der Rezeption eine zusätzliche Eintrittskarte zu erwerben.
- Es wird empfohlen, Wertgegenstände (Geld, Uhren, Schmuck etc.) an der PB-Rezeption aufzubewahren. Eventuelle Diebstähle müssen an der Schwimmbadrezeption gemeldet werden, wo die tschechische Polizei verständigt wird. Ohne polizeiliche Anzeige wird der Schaden von der Versicherung und dem Betreiber nicht anerkannt.
- Fundgegenstände aus dem PB-Bereich werden von den Besucherinnen und Besuchern an der Garderobe oder im PB-Büro abgegeben und dort in das Fundbuch eingetragen.
- Das Tragen von Straßenschuhen im Poolbereich ist verboten. Der Zutritt ist nur Personen in sauberer Badebekleidung gestattet.
- Der Zutritt zum Schwimmbad ist nur in Badeanzügen oder Badebekleidung aus flexiblem, elastischem und eng anliegendem Material gestattet. Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von Badebekleidung, die mehr als die üblichen Körperteile bedeckt, nicht gestattet . Der Zutritt zum Schwimmbad in Shorts, Bermudashorts, Unterwäsche oder anderer Kleidung ist strengstens untersagt. Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren dürfen das Schwimmbad nur mit Badeanzügen mit eng anliegenden Gummizügen an den Beinen und Schwimmwindeln betreten.
- Das Aus- und Anziehen sowie das Ablegen von Kleidung außerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs ist nicht gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet, die Grundsätze des Anstands und der Moral zu beachten.
- Besucher des PB müssen in allen Bereichen des PB auf persönliche Hygiene und Sauberkeit achten. Vor dem Betreten des Beckens und nach jedem Toilettengang ist es erforderlich, sich ohne Badebekleidung gründlich mit Seife zu waschen und mit Wasser abzuduschen, sodass keine Seifenreste auf dem Körper verbleiben. Der Bademeister führt vor Betreten des Badebereichs eine Sichtkontrolle durch und ist berechtigt, den Besucher wieder zu den Duschen zu schicken.
- Besteht der Verdacht, dass ein Besucher unter Alkoholeinfluss steht, muss er sich auf Verlangen eines Bademeisters einem orientierenden Atemalkoholtest unterziehen.
- Besucher, insbesondere ältere oder behinderte Menschen, müssen sich im eigenen Interesse auf glatten und nassen Flächen vorsichtig bewegen, um ein Ausrutschen und mögliche Verletzungen zu vermeiden. Für Schäden, Verletzungen und Unfälle, die durch die Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung dieser Regeln seitens der Besucher entstehen, haftet der Betreiber nicht.
- Die Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Schäden an den Einrichtungen des PB vermieden werden und für Schäden aufzukommen, die durch ihre Teilnahme an den Einrichtungen des PB und am Eigentum anderer Besucher entstehen. Zudem sind sie verpflichtet, Wasser nicht unnötig zu verschwenden.
- Jeder Besucher ist verpflichtet, ausschließlich saubere Badebekleidung zu tragen. Badebekleidung darf nur zum Schwimmen und für andere Aktivitäten verwendet werden, für die sie üblicherweise getragen wird.
- Im Pool ist nur Schwimmausrüstung erlaubt. Die Verwendung von Flossen ist (außerhalb der festgelegten Zeiten) verboten, ebenso wie das Werfen schwerer Bälle, da dies die Schwimmbadausrüstung beschädigen und zu Verletzungen anderer Besucher führen kann.
- Schädigt ein Besucher durch die Missachtung der Besucherordnung die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen Besuchers, trägt er die volle Verantwortung für sein Handeln.
- Besucher müssen die Öffnungszeiten einhalten; Der Aufenthalt im PB-Bereich außerhalb dieser Zeiten ist nicht gestattet.
- Um Hilfe zu leisten, müssen Sie einen Rettungsschwimmer fragen, der Ihnen eine Behandlung oder, falls erforderlich, medizinische Hilfe leistet.
- Anfragen, Anmerkungen oder Beschwerden zum Betrieb des PB werden direkt von einem Mitarbeiter der PB-Geschäftsstelle oder schriftlich an die oben genannte Adresse bearbeitet. Im Falle seiner Abwesenheit sorgt der Rezeptionist für die Entgegennahme und Weiterleitung der Beschwerde.
- Die Duschen verwenden Brauchwasser (aufbereitet aus dem Umwälzkreislauf, verdünnt mit Wasser aus der Wasserversorgung). Alle Waschbecken verfügen nur über Trinkwasser.
V. Sprungblöcke und Sprungtürme
- Das gleichzeitige Betreten eines Startblocks bzw. Sprungbretts durch zwei Personen ist verboten.
- Startblöcke und Sprungtürme dürfen nur von Schwimmern benutzt werden.
- Startblöcke und Sprungtürme sind nicht für akrobatische Sprünge (Saltos etc.) vorgesehen, es ist nur das Springen mit dem Gesicht zur Oberfläche erlaubt.
- Startblöcke und Sprungtürme dürfen von Personen bis zu einem Gewicht von 100 kg genutzt werden.
- Sprungtürme dürfen nur mit Zustimmung und unter Aufsicht eines Rettungsschwimmers benutzt werden.
- Das Schwingen auf dem Sprungbrett des Sprungturms ist verboten.
- Der Besucher vergewissert sich vor dem Sprung, dass die Landefläche frei ist und verlässt die Landefläche nach dem Sprung umgehend.
- Rückwärtsspringen (mit dem Gesicht nach hinten) ist verboten.
- Beim Springen werden keine Gegenstände (z. B. Ringe, Schwimmplatten) verwendet.
- Das Sitzen auf den Startblöcken ist verboten.
VI. Saunabetrieb
Zusätzlich zu allen oben genannten Hinweisen gelten für Saunabesucher folgende Betriebsregeln:
- Im Schwitzhüttenbereich sind die Besucher aus hygienischen und physiologischen Gründen nackt.
- Für die Hygiene sind die Besucher selbst verantwortlich, indem sie beim Sitzen auf den Bänken im Schwitzraum, im Becken und in den Umkleideräumen ein Handtuch oder eine andere geeignete Textilunterlage verwenden.
- Vor dem Betreten der Schwitzhütte müssen sich die Besucher mit Seife waschen und duschen.
- In allen Bereichen der Sauna bewegt er sich barfuß oder nutzt eigene Schutzschuhe, die er erst vor dem Betreten des Schwitzraums und der Dusche auszieht.
- Während seines Aufenthalts in der Schwitzhütte isst und trinkt er nicht. In anderen Bereichen ist das Trinken gestattet. Anderen gegenüber verhält er sich diskret.
- Sein Verhalten trägt zum hohen hygienischen, ästhetischen und sozialen Niveau der Sauna bei,
- Kindern ist die Nutzung der Sauna nur in Begleitung eines Erwachsenen (Person über 18 Jahre) gestattet.
- Das Mitbringen von Glasbehältern in die Sauna ist verboten.
- Sollten während des Spa-Aufenthalts Verletzungen, Übelkeit oder Komplikationen auftreten, bittet der Betroffene andere Begleitpersonen um Unterstützung bei der Behandlung oder ruft durch Drücken der roten Sicherheitstaste die Mitarbeiter des Betreibers.
- Ist er dazu nicht selbst in der Lage, veranlassen die anderen Thermenteilnehmer den Anruf eines Bademeisters und helfen bei der Erstversorgung des Verletzten.
- Gegebenenfalls wartet der Betroffene auf das Eintreffen des gerufenen Arztes.
VII. Aktivitäten der Schwimmschule
- Die Aktivitäten der Schwimmschule werden nach den methodischen Anweisungen und Richtlinien ihrer vorgesetzten Behörde durchgeführt.
- Alle Trainingsteilnehmer, einschließlich der Mitarbeiter der Schwimmschule, sind verpflichtet, alle Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten.
- Der Aufenthalt von Säuglingen ab 6 Monaten und Kleinkindern im Kleinbecken wird durch eine spezielle, von der Schwimmschulleitung erstellte Ordnung geregelt.
- Jede Änderung der Aktivitäten der Schwimmschule muss im Voraus mit der Leitung der Organisation besprochen werden.
VIII. BUFFET- UND ERFRISCHUNGSBETRIEB
Beim Betrieb eines Buffets müssen sämtliche Hygiene- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Glasbehälter dürfen außerhalb des Buffetbereichs nicht frei gelagert werden.
- Die Cafeteria wird von der Organisation SRAS auf Grundlage einer gültigen Gewerbeerlaubnis betrieben.
- Sämtliche Anmerkungen und Beschwerden zum Betrieb werden von einer Mitarbeiterin im PB-Büro bearbeitet.
IX. VERBOT VON AKTIVITÄTEN IN SCHWIMMBADBEREICHEN
- In allen Räumlichkeiten von PB ist das Rauchen strengstens verboten.
- Es ist verboten, sich so zu verhalten, dass die persönliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird, oder andere Besucher durch Lärm zu stören. Es ist verboten, ineinander zu springen, andere Personen ins Wasser zu stoßen oder zu werfen, auf den Laufstegen entlang zu rennen oder von den Seiten zu springen. Sprünge von Brücken sind nur durch einen Rettungsschwimmer gestattet.
- Es ist verboten, ohne triftigen Grund Hilfe zu rufen und damit die Situation im Schwimmbad auszunutzen.
- Das eigenmächtige Manipulieren und Verschieben von Schwimmbadgeräten und -anlagen ist untersagt.
- Außerhalb der vorgesehenen Zeit ist die Verwendung jeglicher Geräte im Wasser verboten, die zu Verletzungen anderer Besucher führen könnten (schwere Bälle, Flossen usw.).
- Es ist verboten, das Wasser und andere Bereiche durch Spucken, Urinieren im Pool, Werfen von Müll oder Wäschewaschen zu verunreinigen. Das Waschen mit Seife ist nur in den Duschen gestattet.
- Es ist untersagt, Leistungen von Betriebsmitarbeitern anzufordern, die dieser Besuchsordnung widersprechen.
- Das Kauen und Werfen von Kaugummi ist in allen Bereichen des Pools verboten.
- Der Verzehr von Getränken und Speisen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche ist untersagt.
- Das Betreten des Pools mit Tauchausrüstung ist außer während der dafür vorgesehenen Zeiten verboten.
- Das Betreten von Bereichen, die für das andere Geschlecht vorgesehen sind, ist verboten (ausgenommen autorisierte Mitarbeiter des Betreibers).
- Rasieren oder Haarentfernung ist in allen PB-Bereichen verboten.
- Das Mitbringen von Glas oder anderen Gegenständen, brennbaren Materialien oder anderen Stoffen, die die Sicherheit der Besucher gefährden, in den Poolbereich sowie das Mitbringen von Tieren in den Pool ist verboten.
- Die Verwendung jeglicher persönlicher Elektrogeräte, einschließlich Haartrockner und Rasierapparate, ist verboten.
- Es ist verboten, Rettungs- und Erste-Hilfe-Geräte eigenmächtig zu benutzen, tragbare Feuerlöscher oder sonstige Brandschutzeinrichtungen zu beschädigen oder grundlos zu benutzen.
- Nichtschwimmern ist das Schwimmen im Nichtschwimmerbereich des Beckens untersagt.
X. Pflichten des Betreibers
- Der Betreiber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Wasser im Schwimmbad die in der Durchführungsverordnung festgelegten hygienischen Grenzwerte der Qualitätsindikatoren einhält. Der Betreiber ist weiterhin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bedingungen für die Ausstattung des Schwimmbades, dessen Reinigung und Aufräumen inkl. Desinfektion.
- Der Betreiber sorgt durch einen Bademeister für die Sicherheit der Besucher, rettet Ertrinkende und sorgt bei Bedarf für weitere Behandlungen oder ruft den Rettungsdienst.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Die Beschädigung oder der Diebstahl von Eigentum des PB wird gemäß den einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Staatseigentums geahndet. Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Kodex können nach den einschlägigen Vorschriften geahndet werden.
- Alle Teilnehmer am PB-Betrieb sind verpflichtet, die Alarmierungsrichtlinien und sonstigen Sicherheits- und Betriebsvorschriften des Betreibers einzuhalten.
- Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen und Unfälle, die Besucher durch eigene Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung bzw. Verletzung der Regeln dieser Hausordnung verursachen.
- Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Betreiber keine Haftung, mit Ausnahme von Gegenständen, die in ordnungsgemäß verschließbaren Schränken und Kisten untergebracht sind.
- Wir empfehlen den Besuchern, lediglich Kleidung, Badesachen, Hygieneartikel sowie etwas Geld, die notwendigsten persönlichen Dokumente etc. in das Schwimmbadgelände mitzubringen.
- Für mitgebrachte Wertgegenstände und an ungewöhnlichen Orten unbeaufsichtigt zurückgelassene Gegenstände (größere Geldbeträge, Schmuck, Mobiltelefone, Kreditkarten etc.) übernimmt der Betreiber keine Haftung.
- Der Betreiber haftet auch nicht für auf Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge, zurückgelassene Fahrräder und in Kinderwagen abgestellte Gegenstände außerhalb abschließbarer Bereiche.
- Diese Besucherordnung ist für alle Besucher und Mitarbeiter des Schwimmbades verbindlich und gilt ab dem 1. September 2017.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Regeln zu ändern oder zu ergänzen, wenn einzelne Bestimmungen unbefriedigend sind oder Betriebsabläufe oder Situationen nicht ausreichend beschreiben.
Im Namen des Betreibers: Ing. Petr Voldřich, Direktor der Rumburk Sports Areas Administration – SRAS, im Anschluss