I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Die Besucherordnung dient dem Schutz der Gesundheit, Sicherheit und des Wohlbefindens der Besucher des Winterstadions (nachfolgend ZS genannt), der Mieter von Gewerberäumen und des Personals der Sportanlage.
  2. Die Betriebsordnung dient der Gewährleistung der Ordnung, Sicherheit und des Schutzes der Nutzer und Besucher des Spielgeländes der Mehrzwecksporthalle des Winterstadions Rumburk, Eigentum der Stadt Rumburk. Benutzer und Besucher sind verpflichtet, diese Regelungen zu beachten und unbedingt einzuhalten .
  3. Mit der Zahlung des Eintrittspreises verpflichtet sich der Besucher freiwillig, die Besucherordnung und die Anweisungen des ZS-Servicepersonals einzuhalten.
  4. Die Öffnungszeiten der ZS und ihr täglicher Fahrplan für die öffentliche Nutzung werden am Eingang der ZS, an der Kasse und auf der Website veröffentlicht.
  5. Die Mehrzwecksporthalle des Winterstadions Rumburk ist für die sportliche Nutzung durch Einzelpersonen, Vereine, Sportorganisationen, Grundschulen und die Öffentlichkeit bestimmt.
  6. Die Oberfläche der Multifunktionshalle besteht aus STILMAT Inline-Fliesen gemäß der Norm ČSN EN 14904.
  7. Der Hallenbelag ist vielseitig einsetzbar, insbesondere für Unihockey, Tischtennis, Volleyball, Handball, Futsal, Badminton, Inline-Hockey.

II. EINTRITT ZUM WINTERSTADION / MULTIFUNKTIONSHALLE

  1. Der Zutritt zum Gelände der ZS ist der Öffentlichkeit und allen anderen Nutzern nur während der Betriebszeiten mit erworbener gültiger Eintrittskarte oder sonstiger Erlaubnis gestattet.
  2. Der ZS-Betrieb ist für Training, Sportwettkämpfe, öffentliches Eislaufen und verschiedene gesellschaftliche Veranstaltungen reserviert.
  3. Die Eintrittspreise für die einzelnen ZS-Veranstaltungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisordnung. Es gibt keine Rückerstattung für verlorene oder nicht genutzte Tickets.

III. ÖFFNUNGSZEITEN

  1. Die Öffnungszeiten der Multifunktionshalle sind wie folgt: Mai – August , Bestellung per Telefon: 730 894 505, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  2. Außerhalb der Betriebszeiten ist der Zutritt zum Sportgelände untersagt. Der Betreiber beschließt, den Zugang zum Sportplatz im Hinblick auf dessen technischen Zustand einzuschränken.
  3. Nach Absprache mit dem Betreiber können die Betriebszeiten angepasst werden.

IV. AUSSCHLUSS VOM WINTERSTADIONBESUCH

  1. Alle Personen, die betrunken sind oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, sind vom Zutritt zur ZS ausgeschlossen.
  2. Der Besuch der ZS kann Personen verweigert werden, deren Verhalten nachweislich die Ordnung, die Verkehrssicherheit sowie sittliche und soziale Grundsätze stört. Personen können auch wegen unsportlichen Verhaltens ausgeschlossen werden.
  3. Der Zutritt mit offenem Feuer und Gegenständen, die die Sicherheit der ZS-Besucher gefährden, ist verboten.
  4. Ausgeschlossen sind auch Personen, die technische Anlagen der ZS zerstören oder manipulieren.

V. Betriebsordnung für Besucher

  1. Jeder Besucher ist verpflichtet, ZS-Geräte aufzubewahren.
  2. Besucher aller Sport- und Gesellschaftsveranstaltungen müssen sich geordnet zu ihren Sitzplätzen begeben und diese nach der Veranstaltung unverzüglich verlassen. Es ist verboten, sich in den Eingängen der ZS zu versammeln.
  3. Nutzer und Besucher der ZS sind verpflichtet, die Ordnung in allen Bereichen der ZS und sonstige Weisungen des Betreibers einzuhalten.
  4. Es ist strengstens verboten, verschiedene Gegenstände auf die Eis- und Multifunktionsfläche des ZS zu werfen.
  5. Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren in das ZS-Gelände ist untersagt.
  6. Es ist verboten, die Sanitäranlagen der ZS zu verunreinigen.
  7. Die öffentliche Skating-Zeit wird im Voraus festgelegt. Nach Bekanntgabe des Endes des Eislaufs hat der Läufer die Eisfläche unverzüglich zu verlassen.
  8. Beim öffentlichen Eislauf ist es erforderlich, auf der Eisfläche diszipliniert, entsprechend der angekündigten Richtung, mit angemessener Geschwindigkeit zu laufen und andere Personen nicht zu gefährden. Der Zugang zur Eisfläche erfolgt nur über die dafür vorgesehenen Eingänge, nicht über den Zaun.
  9. Beim öffentlichen Eislaufen müssen alle Personen auf dem Eis Handschuhe tragen. Der Zutritt in kurzen Hosen ist nicht gestattet.
  10. Beim öffentlichen Eislaufen ist es verboten, Hockeyschläger, Pucks und andere Gegenstände auf dem Eis zu tragen, die andere verletzen könnten.
  11. Während des Eislaufens ist es der Öffentlichkeit untersagt, die Eisfläche ohne Schlittschuhe zu betreten.
  12. Im ZS-Gebiet gefundene Gegenstände werden vom Besucher an der Kasse oder im ZS-Büro abgegeben und dort im Fundbuch erfasst.
  13. Verursacht ein Besucher durch Nichtbeachtung der Besucherordnung einen Gesundheits- oder Sachschaden eines anderen Besuchers, trägt er die volle Verantwortung für sein Handeln.
  14. Besucher müssen die Betriebszeiten beachten, ein Aufenthalt im ZS-Bereich außerhalb dieser Zeiten ist nicht gestattet.
  15. Nach jeder Hilfeleistung ist es notwendig, sich an den ZS-Verwalter zu wenden, der bei Bedarf die Behandlung durchführt, oder Medizinische Hilfe.

VI. BETRIEB DER Umkleidekabine

  1. Trainern und Spielern der jeweiligen Mannschaften ist der Zutritt zu den Umkleideräumen gestattet.
  2. Ein Spieler jeder Mannschaft ist für den Betrieb der Umkleidekabinen verantwortlich. Gegen eine Unterschrift und eine Kaution von 100 NOK erhalten sie einen Schlüssel für die gemieteten Umkleideräume.
  3. Nach dem Training/Spiel ist diese Person verpflichtet, die Umkleidekabine dem ZS-Verwalter zu übergeben, der die Umkleidekabine inspiziert.
  4. Die Unordnung in Form von Ausrüstungsgegenständen, Isolierbändern, Hockeybandagen usw. muss von der Mannschaft, die den Umkleideraum mietet, beseitigt werden.
  5. Der ZS-Betreiber führt eine gründliche Reinigung der angemieteten Umkleideräume und Sozialräume durch.
  6. Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer sind in den Umkleidekabinen und anderen Bereichen strengstens verboten!
  7. Das Bekleben, Beschriften, Zerstören oder sonstige Eingriffe in die Ausstattung der Umkleideräume ist untersagt.
  8. Die Verschmutzung sozialer Einrichtungen ist verboten.
  9. Benutzer der Umkleidekabinen sind verpflichtet, die Anordnung und sonstigen Weisungen des Betreibers zu beachten. Sie sind verpflichtet, das entstandene Chaos zu beseitigen.
  10. Der Umkleideraum ist nicht zur Aufbewahrung von Wertgegenständen geeignet. Aus diesem Grund übernimmt der Betreiber keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten und im Umkleidebereich zurückgelassenen Sachen und Ausrüstungsgegenständen fremder Personen.

VII. Erfrischungsbetrieb

  1. Für Erfrischungen wird nicht gesorgt. Auf dem ZS-Gelände befinden sich Verkaufsautomaten, Selbstbedienungsautomaten für Heiß- und Kaltgetränke sowie Lebensmittelautomaten.
  2. Alle Kommentare und Beschwerden zum Betrieb der Maschinen können Sie unter der auf der Maschine angegebenen Telefonnummer klären.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Beschädigung oder Diebstahl des Eigentums von ZS werden nach den einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Staatseigentums strafbar. Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung können nach den einschlägigen Vorschriften strafrechtlich verfolgt werden.
  2. Alle am Betrieb der ZS beteiligten Personen sind verpflichtet, die vom Betreiber erlassenen Alarmierungsrichtlinien und sonstigen Sicherheits- und Betriebsvorschriften einzuhalten.
  3. Jeder ZS-Besucher betritt das Gelände auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen und Unfälle, die Besucher durch eigene Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung bzw. Verstoß gegen die Regeln dieser Verordnung verursachen.
  4. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, mit Ausnahme derjenigen, die in mehreren abschließbaren Schränken und Kisten aufbewahrt werden.
  5. Der Betreiber haftet nicht für mitgebrachte Wertsachen und unbeaufsichtigt an ungewöhnlichen Orten zurückgelassene Gegenstände (große Geldbeträge, Schmuck, Mobiltelefone, Zahlungskarten).
  6. Der Betreiber haftet auch nicht für auf Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge, für abgestellte Fahrräder und für abgestellte Sachen in Kinderwagen außerhalb abschließbarer Bereiche.
  7. Diese BESUCHS- UND BETRIEBSORDNUNG ist für alle Besucher und Mitarbeiter der ZS verbindlich.

Für den Betreiber:
Ing. Petr Voldrich
Direktor der Organisation
Verwaltung der Sportplätze Rumbur – SRAS, Mo